Grundlegende Standardanforderungen für Flurgeländer: Bei der Gestaltung von Flurgeländern muss der Sicherheitsschutz Vorrang haben. Die wichtigsten Normen sind der *Unified Standard for Design of Civil Buildings* (GB 50352-2019) und der *Technical Standard for Building Safety Railings* (JGJ/T 470-2019). Spezifische Anforderungen sind wie folgt:
Höhenanforderungen: Wenn die Höhe über dem Boden beträgt<24m, the clear height of the railing should not be less than 1.05m;
Wenn die Höhe über dem Boden größer oder gleich 24 m ist, sollte die lichte Höhe des Geländers nicht weniger als 1,10 m betragen (einschließlich besonderer Standorte wie Kindergärten sowie Grund- und weiterführende Schulen).
Basierend auf: Abschnitt 6.7.3 von GB 50352-2019, unter Berücksichtigung des Schwerpunkts von Menschen und der Sturzgefahr.
Abstandsbeschränkungen: Vertikaler Geländerabstand kleiner oder gleich 11 cm, um zu verhindern, dass Kinderköpfe eingeklemmt werden;
Bei horizontalen Geländern (z. B. horizontalen Zierleisten) sollte auf eine kletternde Gestaltung verzichtet werden.
Spezielle Szenarien und erweiterte Anforderungen
Materialien und Belastungen: Die Geländer müssen einer horizontalen Belastung von mindestens 1,5 kN/m standhalten (JGJ/T 470-2019, Abschnitt 4.2.2), um Schlagfestigkeit zu gewährleisten;
Glasgeländer sollten aus Verbundglas mit einer Dicke von mindestens 12 mm bestehen und einen Schlagtest bestehen.
Zugänglichkeitsgestaltung: Flure in öffentlichen Gebäuden müssen auf beiden Seiten des Geländers über Handläufe mit einer Höhe von 0,85 m verfügen (geeignet für Rollstuhlfahrer);
Der Handlaufdurchmesser sollte 3,5 bis 5 cm betragen, damit er leicht zu greifen ist.
Bau- und Abnahmestellen
Installationsort: Das Geländer sollte an der Hauptstruktur (z. B. Balken und Säulen) befestigt werden und nicht nur an der dekorativen Schicht befestigt werden;
Akzeptanzstandards: Vor--Belastungstests sind erforderlich und die Verformung darf 1/100 der Spannweite nicht überschreiten.
